Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, Bauträgerrecht sowie Architektenrecht, insbesondere
Prüfung von Bau- und Architektenverträgen auf der Basis von VOB/B und HOAI
Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
Durchsetzung und Sicherung von Bauwerklohnforderungen, Architektenhonoraren und sonstigen Vergütungsansprüchen
Kündigung von Bauverträge
Erteilung behördlicher Baugenehmigungen