Bau- und Architektenrecht

 

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, Bauträgerrecht sowie Architektenrecht, insbesondere

  • Prüfung von Bau- und Architektenverträgen auf der Basis von VOB/B und HOAI

  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen

  • Durchsetzung und Sicherung von Bauwerklohnforderungen, Architektenhonoraren und sonstigen Vergütungsansprüchen

  • Kündigung von Bauverträge

  • Erteilung behördlicher Baugenehmigungen


Unsere Anwälte in diesem Fachbereich:

 
 

Dr. Werner Nickl

FA Bau- und Architektenrecht

Fabian Seufert

FA Bau- und Architektenrecht